Willkommen beim Patentbox-Calculator
Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) stellt Ihnen hier ein einfaches Berechnungstool zur Verfügung, mit dem Sie auf unkomplizierte Art abschätzen können, ob sich für Ihre Unternehmung die Einrichtung von Patentboxen lohnt oder nicht.
Um den Innovationsmotor der Schweizer KMUs zu stärken, gewähren alle Schweizer Kantone seit 2020 Steuerermässigungen für Firmen, welche in Forschung und Entwicklung investieren und mindestens ein erteiltes Patent haben, beispielsweise ein erteiltes Schweizer Patent. Zunächst müssen aber eine oder mehrere Patentboxen verschiedener Kategorien eingerichtet und mit dem zuständigen Steueramt abgesprochen werden; es fallen einmalige Einkaufsgebühren für jede Patentbox an.
Sie können Patentboxen in drei verschiedenen Kategorien einrichten:
- Patentbox für ein einzelnes Patent, sie betrifft alle damit verbunden Umsätze;
- Patentbox für ein einzelnes Produkt, wenn es durch mindestens ein Patent geschützt ist;
- Patentbox für eine Produktgruppe, wenn mindestens ein erteiltes Patent dazu besteht.
Ist die Entscheidung einmal getroffen, lässt sie sich nicht mehr ändern. Da diese Entscheidung so wichtig ist, können Sie mit untenstehendem Tool einzelne Varianten mit bis zu vier Patentboxen unverbindlich durchrechnen und vergleichen.
Der Gesamtgewinn einer Unternehmung kann für die kantonale Steuerbemessung, je nach Kanton, um bis zu 90% der Patentboxengewinne reduziert werden, bis eine maximale Entlastungsbegrenzung erreicht ist. Die Bundessteuer bleibt von den Patentboxen unberührt. Für jede eingerichtete Patentbox muss daher eine jährliche Erfolgsrechnung erstellt werden, um deren Gewinne zu ermitteln.
Zudem muss über die Entwicklungsausgaben Buch geführt werden. Denn nur wenn diese massgeblich in der Schweiz ausgegeben werden, kann der maximale Betrag eingespart werden. Ausgaben für Entwicklungsarbeiten in ausländischen Niederlassungen und Einkäufe von Schutzrechten schmälern hingegen die Abzugsmöglichkeiten.
Zuletzt noch dies: Abgesehen von Abzugsmöglichkeiten für Patentboxen sind in manchen Kantonen auch gewisse Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben erlaubt, allerdings einzig auf Grund der (Brutto) Lohnkosten, die dafür in der Schweiz aufgewendet werden. Dazu sind keine Patente notwendig. Diese werden, wenn zulässig, auch in der Berechnung «ohne Patentbox» berücksichtigt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen, für Sie geeignete Patente zu erwirken – für Patentboxen – aber auch für einen weitergehenden Schutz Ihrer Entwicklungsinvestitionen, damit nur Sie von Ihren Innovationen profitieren und sie Ihre Mitbewerber auf Distanz halten können.
Calculator
Die Summe der Umsätze der Patentboxen darf den Gesamtumsatz nicht übersteigen.
Der Gewinn einer Patentbox darf deren Umsatz nicht übersteigen. Verluste sind mit «0» anzugeben.