PATENTBOX
CALCULATOR

Willkommen beim Patentbox-Calculator

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) stellt Ihnen hier ein einfaches Berechnungstool zur Verfügung, mit dem Sie auf unkomplizierte Art abschätzen können, ob sich für Ihre Unternehmung die Einrichtung von Patentboxen lohnt oder nicht.

Um den Innovationsmotor der Schweizer KMUs zu stärken, gewähren alle Schweizer Kantone seit 2020 Steuerermässigungen für Firmen, welche in Forschung und Entwicklung investieren und mindestens ein erteiltes Patent haben, beispielsweise ein erteiltes Schweizer Patent. Zunächst müssen aber eine oder mehrere Patentboxen verschiedener Kategorien eingerichtet und mit dem zuständigen Steueramt abgesprochen werden; es fallen einmalige Einkaufsgebühren für jede Patentbox an.

Sie können Patentboxen in drei verschiedenen Kategorien einrichten:

  • Patentbox für ein einzelnes Patent, sie betrifft alle damit verbunden Umsätze;
  • Patentbox für ein einzelnes Produkt, wenn es durch mindestens ein Patent geschützt ist;
  • Patentbox für eine Produktgruppe, wenn mindestens ein erteiltes Patent dazu besteht.

Ist die Entscheidung einmal getroffen, lässt sie sich nicht mehr ändern. Da diese Entscheidung so wichtig ist, können Sie mit untenstehendem Tool einzelne Varianten mit bis zu vier Patentboxen unverbindlich durchrechnen und vergleichen.

 

Der Gesamtgewinn einer Unternehmung kann für die kantonale Steuerbemessung, je nach Kanton, um bis zu 90% der Patentboxengewinne reduziert werden, bis eine maximale Entlastungsbegrenzung erreicht ist. Die Bundessteuer bleibt von den Patentboxen unberührt. Für jede eingerichtete Patentbox muss daher eine jährliche Erfolgsrechnung erstellt werden, um deren Gewinne zu ermitteln.

Zudem muss über die Entwicklungsausgaben Buch geführt werden. Denn nur wenn diese massgeblich in der Schweiz ausgegeben werden, kann der maximale Betrag eingespart werden. Ausgaben für Entwicklungsarbeiten in ausländischen Niederlassungen und Einkäufe von Schutzrechten schmälern hingegen die Abzugsmöglichkeiten.

Zuletzt noch dies: Abgesehen von Abzugsmöglichkeiten für Patentboxen sind in manchen Kantonen auch gewisse Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben erlaubt, allerdings einzig auf Grund der (Brutto) Lohnkosten, die dafür in der Schweiz aufgewendet werden. Dazu sind keine Patente notwendig. Diese werden, wenn zulässig, auch in der Berechnung «ohne Patentbox» berücksichtigt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen, für Sie geeignete Patente zu erwirken – für Patentboxen – aber auch für einen weitergehenden Schutz Ihrer Entwicklungsinvestitionen, damit nur Sie von Ihren Innovationen profitieren und sie Ihre Mitbewerber auf Distanz halten können.


 

Calculator

Kanton
Gesamt
Patentbox 1
Patentbox 2
Patentbox 3
Patentbox 4
Umsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens resp. die jeweiligen Umsätze auf alle Produkte, die in die entsprechenden Patentboxen fallen. Dazu zählen auch Lizenzeinnahmen.

Die Summe der Umsätze der Patentboxen darf den Gesamtumsatz nicht übersteigen.
Gewinn
Gesamtgewinn gemäss Erfolgsrechnung, der versteuert werden muss, resp. die gleichermassen ermittelten Gewinne für jede Patentbox.

Der Gewinn einer Patentbox darf deren Umsatz nicht übersteigen. Verluste sind mit «0» anzugeben.
 
Qualifizierende Entwicklungskosten
Jährliche Kosten, die für die jeweilige Patentbox für Forschung und Entwicklung in der Schweiz oder für externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge (weltweit) aufgewendet wurde. Anzugeben ist der Mittelwert über die letzten 10 Jahre, oder solange zutreffend.
 
Nichtqualifizierende Entwicklungskosten
Jährliche Kosten, die für die jeweilige Patentbox für Forschung und Entwicklung in firmeneigenen Niederlassungen im Ausland oder für Zukauf von Schutzrechten aufgewendet wurde. Anzugeben ist der Mittelwert über die letzten 10 Jahre, oder solange zutreffend.
 
Personalkosten für Forschung und Entwicklung
Summe aller Brutto- Lohnkosten, die im betreffenden Steuerjahr für Forschung und Entwicklung in der Schweiz ausgegeben wurden. Weitere Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind nicht abzugsberechtigt.

Berechnung der Abzüge

 
Gesamt
Patentbox 1
Patentbox 2
Patentbox 3
Patentbox 4
6% der zugewiesenen Kosten
 
Markenentgelt 1% vom Umsatz
 
Residualgewinn
 
Nexusquotient
 
 
 
Patentbox Abzug:
0
Abzug für Forschung und Entwicklung:
 
 
 
 
Summe der Abzüge:
 
 
 
 
Maximal zulässiger Abzug (Entlastungsbegrenzung):
 
 
 
 

Steuerberechnung

Kanton
mit Patentbox
 
Kanton
nur F&E Abzüge
 
Bund
Gewährbarer Abzug: CHF

 
 
(kein Abzug)
Besteuerung: CHF
 
 
0
Steuersatz:
 
 
Steuerbetrag: CHF
 
 
 
mit Patentbox
 
nur F&E Abzüge
 
Ohne Abzüge
Gesamtsteuer
Bund & Kanton: CHF
 
Reduzierter Steuersatz:
 
 
Steuerersparnis: CHF
0.00
 
0.00
Steuerersparnis: %
0
 
0
Annahme und Vereinfachungen:
- Lineare Besteuerung, keine Progression
- Versteuerung am Hauptort des Kantons
- Keine Liegenschaftensteuern berücksichtigt
Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Patentbox-Calculator berücksichtigt einzig die Steuervorteile durch Patentboxen und Entwicklungskosten und berechnet nicht die exakte Steuer; die Angaben sollen als Entscheidungshilfe dienen. Es wurden die zuletzt bekannten öffentlich zugänglichen Steuersätze der Kantone verwendet.

 

Feedback

Gefällt Ihnen dieser Rechner? Wir freuen uns über Ihr Feedback per E-Mail oder mit untenstehendem Formular.

 

 

© Copyright Keller Schneider
Patent- und Markenanwälte AG (Zürich), 2020

Interesse, mehr zu erfahren?

Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei, gerne auch zusammen mit Ihrem Treuhänder. Bei einem stündigen persönlichen Beratungsgespräch zum reduzierten Preis von CHF 200 beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen im Zusammenhang mit der Patentbox.

Unser kostenloses Patentbox-Seminar, das wir am 4. Juni 2020 im Hotel Gotthard in Zürich für unsere Kunden durchführen wollten, musste leider verschoben werden. Sollten Sie Interesse an einer Einladung dazu haben, können Sie uns das mit nebenstehendem Formular mitteilen. Sie hören dann von uns, sobald das Verschiebungsdatum bekannt ist.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 

Ihr Keller Schneider Team